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Lehrgänge und Kurse

Bezirksjugendpfingsttreffen 2026 (Nr.: 2026-0041)

Brakel
Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. bis zu einem Alter von 26 Jahren. Bei bis zu 10 J. muss ein Erziehungsberechtigter (über 18 Jahre) mit fahren.

Voraussetzungen
(einzureichen bis 22.05.2026)
  • Mitgliedschaft in der DLRG (wird automatisch geprüft bzw. bei Heimatgliederung angefragt, sofern möglich)
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
Inhalt
  • Auf die Teilnehmer wartet ein ansprechendes Programm mit Spiel, Sport und Spaß.
  • Die Unterbringung erfolgt auch dieses Jahr wieder in Zelten.
  • Die Zelte sind von den Teilnehmern selbst zu stellen und voll zu belegen. Es sind keine Einzelzelte zugelassen!
  • Die Zelte sind in Eigenverantwortung (Eltern helfen Ihren Kindern) auf- und abzubauen.
  • Für ausreichend Essen und Getränke ist von Samstag Mittag bis Montag Mittag gesorgt.
  • Ein DLRG Sanitätsdienst kümmert sich um das gesundheitliche Wohlergehen der Teilnehmer.
  • Das Pfingstlager kann nur durchgeführt werden wenn sich pro 10 Teilnehmer ein Elternteil bereit erklärt, tagsüber im Lager mitzuhelfen. Bitte bei (Linda Opiola (0160 -4667535)  WhatsApp / linda.opiola@bad-lippspringe.dlrg.de) melden.
  • Falls der Teilnehmer / die Teilnehmerin zurücktritt, sind die Sorgeberechtigten unter Umständen schadensersatzpflichtig. Es erfolgt keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nach dem Anmeldeschluss.
  • Bei groben Verstößen gegen die Gemeinschaft ist ein Ausschluss vom Zeltlager möglich. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des / der Erziehungsberechtigten oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
  • Mit der Anmeldung wird bescheinigt, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin während der Freizeitveranstaltung, in Absprache mit den Betreuern, Ausgang ohne Betreuer erhalten darf. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters und der DLRG Bad Lippspringe ruht während dieser Zeit.
  • Es wird bei ordnungswidrigen und unerlaubten Einzelaktionen des Teilnehmers / der Teilnehmerin keine Haftung übernommen.
  • Die An- und Abreise der Teilnehmer ist von den Sorgeberechtigten zu organisieren. Die Zelte sind von den Teilnehmern zu stellen, auf- und abzubauen, sowie voll zu belegen. Ein z.B. 6 Personenzelt ist dementsprechend mit 6 Personen zu belegen. Da wir sonst in Platznöte kommen. Es darf nicht sein, dass 2 Personen im 4 bzw. 6 Personenzelt übernachten
Ziele

Bei der Freizeitveranstaltung handelt es sich um eine Gruppenfreizeit, in der die Erlebnisse in und mit der Gruppe im Vordergrund stehen. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin zeigt durch seine / ihre Unterschrift, dass er / sie bereit ist, sich in die Gruppe einzufügen.

Veranstalter
Ortsgruppe DLRG Jugend Bad Lippspringe e.V.
Verwalter
Linda Opiola (linda.opiola@bad-lippspringe.dlrg.de, Tel: 0160-4667535)
Leitung
Angelika Opiola, Benedikt Fischer, Florian Arndt, Linda Opiola, Nele Opiola
Referierende
Daniela Schäfer, Marieta Papke
Veranstaltungsort
OG Brakel Bezirksjugendpfingsttreffen, Lütkerlinde 17, 33034 Brakel, Westfalen
Termin
23.05. 10:30 Uhr bis 25.05.26 19:00 Uhr - OG Brakel Bezirksjugendpfingsttreffen: 33034 Brakel, Westfalen, Lütkerlinde 17

Meldeschluss
23.04.2026 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 34
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 10,00 € für Teilnahmegebühr für Mitglieder
  • 35,00 € für Teilnahmegebühr für nicht Mitglieder
  • 35,00 € für Stornogebühr (nach Meldeschluss)
Mitzubringen sind

Wasserdichtes Zelt, Schlafsack, Luftmatratze, Sportzeug, Schwimmzeug, Bekleidung für kaltes, warmes, nasses und trockenes Wetter, Gummistiefel, Kopfbedeckung (Sonne), Wasch-und Duschsachen, persönliche Utensilien, Wärmflasche, bei Bedarf auch Kuscheltiere

Optional: City Roller (bei Nutzung ohne Helm übernimmt die DLRG keine Haftung) - keine E-Roller

Zu Hause bleibt: Besteck, Teller und Tassen, sowie Handy, Smartphones und ALLE elektronische Geräte (Nintendo, mp3-Player usw.), da wir für defekte bzw. fehlende Geräte nicht haften.

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Informatinen vom Veranstalter, welche Verpflichtend sind.

Lagerordnung:

  • Die Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuern der Gliederungen für ihre Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters DLRG-Jugend Bezirk Hochstift-Paderborn bei unerlaubten Einzelaktionen von Teilnehmern und Betreuern ist ausgeschlossen.
  • Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist einzuhalten.
  • Selbstverständlich gelten auch für diese Veranstaltung die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Einwegverpackungen sind nicht erlaubt. Nutzt bitte Mehrwegflaschen bzw. Verpackungen und entsorgt diese selbst. Die Müllcontainer sind nicht für den Müll der Teilnehmer, insbesondere nicht für den Müll mitgebrachter Süßigkeiten, defekter Zelte, Luftmatratzen oder Ähnliches! Bitte entsorgt, wenn möglich, Papier und hygienisch sauberen Inhalt für die Wertstofftonne im Rahmen der Möglichkeiten eurer OG in euren Heimatorten.
  • Das „Ausleihen“ von Flaggen, Schildern etc. bleibt auch weiterhin untersagt.
  • Alkoholkonsum ist im Lager grundsätzlich verboten. Jeglicher Alkohol ist spätestens zu Veranstaltungsbeginn vom Gelände (Zeltwiese, Straßenbereich und Gelände) zu entfernen. Ausgenommen ist lediglich das „Nachtcafé“, das nur von mindestens 16-jährigen Teilnehmern zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden darf. Eine Mitnahme eigener Spirituosen in den Bereich des Nachtcafés ist nicht gestattet.
  • Die gegenüber dem Veranstalter namentlich benannten Betreuer haben jederzeit (auch nachts!) ihre Betreuungspflicht sicherzustellen.
  • Der Nachweis der Eignung nach § 72a SGB VIII für die von der OG entsendeten Betreuer obliegt der entsendenden Gliederung und muss jederzeit vorgehalten werden können.
  • Lagerfeuer dürfen nur auf feuerfestem Untergrund (Steine, o.ä.) in Feuerschalen und bei Vorhaltung geeigneter Löschvorrichtung zu den im Zeitplan genannten Zeiten bei dauerhafter Betreuung eines mindestens 18-jährigen Betreuers betrieben werden. Die Sicherheitseinrichtungen rund um das Lagerfeuer werden zu Beginn des Zeltlagers von der Lagerleitung oder einer beauftragten Person überprüft. Vorher dürfen die Feuerstellen nicht in Betrieb genommen werden.
  • Das Fangen, Verletzen oder die erhebliche Störung von wildlebenden Tieren sowie die Entnahme und Beschädigung wildlebender Pflanzen ist zu unterlassen.
  • Die zugewiesenen Bereiche der Ortsgruppen sind nach dem Abbau von jedem Teilnehmenden und der verantwortlichen Ortsgruppe ordnungsgemäß zu räumen und von diesen wieder in den ursprünglichen Ausgangszustand zurückzuversetzen.
  • Das Befahren der Flächen mit Fahrzeugen und Anhängern ist, als Auflage der Eigentümer, verboten.
  • Mit Betriebsstoffen darf nur sachgerecht und möglichst nicht auf den Zeltwiesen bzw. auf den uns zur Verfügung gestellten Geländen umgegangen werden. Boden- / Wasserkontamination mit Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen u. ä. ist untersagt! Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei versehentlichem Auslaufen / Verschütten von Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen und ähnlichen Substanzen haftet grundsätzlich der Verursacher und ist für die fachgerechte Beseitigung verantwortlich.
  • Glasflaschen und andere Produkte aus Glas, sowie Kronkorken sind auf der Zeltwiese nicht erlaubt, da diese beweidet wird. Ausnahmen sind u.a. die für die Verpflegung durch die Bez. Jugend notwendige Behältnisse aus Glas.
  • Wasserbomben aus Luftballons und ähnlichem zerstörbaren Material sind aus Umweltschutzgründen auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
  • Vielfalt: Die Bez. Jugend vertritt die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie der Überparteilichkeit und tritt rassistischen, verfassungs-, fremdenfeindlichen, und Hass gegen LGBTIQA+ sowie antisemitischen Bestrebungen usw. entschieden entgegen.

Die Bezirksjugend behält sich vor bei Zuwiderhandlung, die Vergehen zu sanktionieren. Dies kann auch zur sofortigen Abreise/Platzverweis einzelner Teilnehmender / Betreuender / Sorgeberechtigter oder der gesamten Ortsgruppe führen, insbesondere, wenn der Betreuungsschlüssel nicht mehr gewährleistet ist.

 

Einverständniserklärungen zum allgemeinen Datenschutz und bei Film- und Fotoaufnahmen

Im Rahmen des Bezirksjugend-Pfingsttreffens im Hochstift Paderborn werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht und persönliche Daten für die Anmeldung, die Beantragung von Zuschüssen, die Auswertung von Wettkämpfen und weiteren Veranstaltungspunkten erhoben.

Ich bin damit einverstanden, dass ich ggf. auf den Filmaufnahmen und auf Fotos von der Veranstaltung erscheine. Die Film- bzw. Fotoaufnahmen werden anschließend ggf. in den sozialen Medien und auf der Homepage des DLRG-Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. veröffentlicht und den Ortsgruppen im Bezirk für die Verwendung und Veröffentlichung in den sozialen Medien und der jeweiligen Homepage der Ortsgruppe zur Verfügung gestellt.

Fotoaufnahmen werden nur für DLRG-interne Zwecke (Schulung, Werbung der Jugendarbeit, keine kommerzielle Nutzung oder dementsprechende Weitergabe) der Bezirksjugend im DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e. V. als Veranstalter, des DLRG Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. und der am Pfingsttreffen teilnehmenden Ortsgruppen genutzt. Weiterhin kann die Umgebung von Gebäuden an Zeltplätzen zur generellen Einbruchsprävention videoüberwacht sein.

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Anmeldung zur Veranstaltung erfasst und im Rahmen des Meldeverfahrens verwendet werden. Des Weiteren dürfen sie für die Beantragung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit erfasst, an die für meinen Wohnort zuständige Stadt-/ Kreisverwaltung, den DLRG Landesverband Westfalen und den Ladesportbund weitergegeben und dort für die Beurteilung eines Zuschussantrages im erforderlichen Umfang verwendet werden (die Daten werden dort intern verwendet und nach 5 Jahren gelöscht). Zudem bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Teilnahme an einzelnen Wettkämpfen und Veranstaltungspunkten erfasst, zum Zwecke der Auswertung verwendet und veröffentlicht werden. Darüber hinaus dürfen im Falle eines besonderen Essensbedarfes (vegetarisch, Laktose-, Fructose-, Glutenunverträglichkeit) die persönlichen Daten für die Zuordnung der Mahlzeiten vom Caterer und der Bezirksjugend verwendet werden.

Die hier erteilten Einverständniserklärungen können jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ich erkenne die diesjährige während des Zeltlagers an der Lagerzentrale aushängende und vorab mit der Ausschreibung der DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn bekannt gegebene Lagerordnung für das DLRG-Pfingstzeltlager der Bezirksjugend Hochstift-Paderborn mit allen Konsequenzen bei Verstößen meinerseits an.

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