Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Rettungsfähigkeit NRW

 

Zielgruppen:

  • Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
  • Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG
    Fachkräfte von Anstellungsträgern in Ganztagsschulen und weitere geeignete externe Fachkräfte mit nachgewiesenen Qualifikationen, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.

Der Begriff der Rettungsfähigkeit im Bereich der der Schule ist in einem Erlass geregelt. Die BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) 18–23 Nr. 2 wurde am 26.11.2014 neu geregelt und ist ab dem 01.12.2014 gültig.

Für den Bereich "Bewegen im Wasser – Schwimmen" wird u.a. definiert, dass für die einzelnen Schwimmstätten   Nachweise der Rettungsfähigkeit erforderlich sind. 

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.

An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.

Die Rettungsfähigkeit sind für die verschiedenen Schwimmstätten sind unterschiedlich definiert.

Wassertiefe bis 1,20 m

  • Deutsche Schwimmabzeichen – Bronze (200 m in 7 Minuten / Kenntnis der Baderegeln)
  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.

Wassertiefe ab 1,20 m

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze

oder

  • Deutsche Schwimmabzeichen – Bronze (200 m in 7 Minuten / Kenntnis der Baderegeln)
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).

Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht

  • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen-Silber besitzen und die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen
  • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein

Ansprechpartner

Name Michael Petersen
E-Mail michael.petersen@Bad-Lippspringe.dlrg.de
Telefon 05252 / 931910

Fortbildungen Rettungsfähigkeit

Nr Titel Ort Beginn Ende Plätze Aktion

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.