Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. findest du hier .
Kurse | Mitglieder | Externe |
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Rettungsschwimmabzeichen | 15 € | 55 € |
Schnorcheltauch-Abzeichen | 15 € | 30 € |
Erste Hilfe Lehrgang (9 UE) | 25 € | 55 € |
Erste Hilfe Fortbildung (9 UE) | 25 € | 55 € |
Rettungsfähigkeit Schwimmlehrer NRW | 60 € | 60 € |
Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist Veranstalter der DLRG-Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert der Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsleitung nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmende nicht die Teilnahmevoraussetzungen, ist eine Teilnahme am Lehrgang bzw. der Veranstaltung nicht möglich. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Der Teilnehmerbeitrag wird von der entsendenden Ortsgruppe durch den DLRG-Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. mittels ihm vorliegender Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) vom Konto der Ortsgruppe abgebucht. Teilnehmende aus Gliederungen außerhalb des DLRG-Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. erhalten eine Rechnung. Der Teilnehmerbeitrag ist dann vor Lehrgangsbeginn an die Ortsgruppe zu überweisen.
Eine Abmeldung kann bis zum Meldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Erfolgt eine spätere Abmeldung, die Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme am Lehrgang bzw. der Veranstaltung, erfolgt keine Erstattung des Teilnehmerbeitrages.
DLRG-Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. als Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Sofern die Übernachtungskosten im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind, erfolgt keine anteilige Erstattung der Übernachtungskosten bei Nichtnutzung der Übernachtungsmöglichkeit. Gleiches gilt bei einem Verzicht auf Übernachtung.
Wir weisen alle Teilnehmenden darauf hin, dass Film-, Foto- und Ton-Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der DLRG-Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Jeder Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich (Originalunterschrift notwendig) widersprochen hat. Film-, Foto- und Ton-Aufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e. V.. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto-/Bildmaterial dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23
Kunst-UrhG notwendig ist.
Bei nicht volljährigen Teilnehmenden wird mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten auch deren Einverständnis zu Bild-, Film- und Tonaufnahmen erklärt einschließlich des schriftlichen Widerrufsrechts bis zum Veranstaltungsbeginn.Da auch nicht volljährige Teilnehmende ihre Anmeldung mit unterzeichnen (je nach Ausschreibungsform), ist auch deren Einverständnis zu Bild-, Film- und Tonaufnahmen erklärt einschließlich des schriftlichen Widerrufsrechts bis zum Veranstaltungsbeginn.
Diese Bedingungen gelten für alle Lehrgänge bzw. Veranstaltungen der DLRG-Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. In der Ausschreibung können ggf. ergänzende Regelungen genannt werden (z. B. bestimmte Sicherheitsaspekte u.ä.). Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt, gelten die Bedingungen in der Ausschreibung.
Für Firmen / Behörden / Schulen und Vereine gibt es die Möglich Mitarbeiter / Mitglieder als betrieblicher Ersthelfer auszubilden. Diese Ausbildung wird über die jeweilige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse unterstützt und bezahlt.
Wir benötigen für diese Abrechnung folgende Daten:
Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
Die Erste-Hilfe Ausbildung werden nach DLRG Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe (AV1 9UE) - 1. Auflage November 2014 – gemäß BGG 948 – durchgeführt.
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