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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Lippspringe e.V. findest du hier .
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Der Begriff der Rettungsfähigkeit im Bereich der der Schule ist in einem Erlass geregelt. Die BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) 18–23 Nr. 2 wurde am 26.11.2014 neu geregelt und ist ab dem 01.12.2014 gültig.
Für den Bereich "Bewegen im Wasser – Schwimmen" wird u.a. definiert, dass für die einzelnen Schwimmstätten Nachweise der Rettungsfähigkeit erforderlich sind.
Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.
Die Rettungsfähigkeit sind für die verschiedenen Schwimmstätten sind unterschiedlich definiert.
oder
Name | Michael Petersen |
michael.petersen@Bad-Lippspringe.dlrg.de | |
Telefon | 05252 / 931910 |
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